Die GOLDENE STECHPALME 2013 geht an das Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Aus der mittlerweile legendären Facebook-Seite „Die traurigsten & unverschämtesten Künstler-Gagen & Auditionerlebnisse“, die inzwischen über 16.500 Likes zählt und täglich weiter wächst, hat der Vorstand von „art but fair“ die neun negativsten Beispiele des Jahres 2013 herausgefiltert. Das Publikum hatte die Möglichkeit, darüber abzustimmen, wer die peinliche Auszeichnung erhalten soll und der „Sieger“ steht seit dem 19. März fest:
Das Kultusministerium Sachsen-Anhalt in Magdeburg gewinnt die erste Goldene Stechpalme.
Bei der Umfrage, die vier Wochen lang dauerte, wurden insgesamt 1.756 Stimmen abgegeben. Ganze 32% (554 Stimmen) wählten das Kultusministerium in Sachsen-Anhalt auf Platz 1. Damit wird „art but fair“ Herrn Minister Stephan Dorgerloh die erste GOLDENE STECHPALME verleihen als eine in der Kulturpolitik verantwortliche Person, die die traurigsten und unverschämtesten Vorkommnisse in der Darstellenden Kunst und Musik für das Jahr 2013 zu vertreten hat. Geplant ist die Verleihung im Anhaltischen Theater Dessau, das mit am meisten unter der verfehlten Kulturpolitik zu leiden hat.
Die Begründung im Voting lautete wie folgt: „Die durch Reduzierung der Landeszuschüsse erzwungene Verkleinerung der Theater- und Orchesterlandschaft von Sachsen-Anhalt regt die Menschen auf: ‚Das ist wüstes Rumgeholze ohne jeglichen Sinn und Verstand‘. Der Generalintendant des Anhaltischen Theaters Dessau, André Bücker, ist nicht bereit, die Kürzungen der Landeszuschüsse zu akzeptieren. Damit knalle das Land Sachsen-Anhalt, das sich als Kulturland bezeichne, besagte Kultur in den Orkus.“
Auf Platz 2 landeten die Salzburger Festspiele mit 19% (334 Stimmen). Begründung: „Die Salzburger Festspiele zahlen seit Alexander Pereira keine Probenpauschale mehr, sondern nur die Abendvorstellungen.“
Die Künstleragentur Herwald Artists in Karlsruhe belegt Platz 3. Begründet wurde das wie folgt: „Die anteiligen Kosten für Raumnutzung, Energieverbrauch und Reinigung von 45 Euro sind vor dem Vorsingen [vom bewerbenden Künstler] in bar gegen Quittung und Teilnahmebestätigung zu entrichten. Separat mit dem Klavierbegleiter ist das Honorar für seine Leistung abzurechnen (ca. 15 Euro).“