Struktureller Machtmissbrauch, reihenweise Nichtverlängerungen, Bossing, fachliche Inkompetenz, Verletzungen der Fürsorgepflicht, arbeitsrechtliche Verstöße, Ideendiebstahl, menschliches Versagen als Führungskraft – die Vorwürfe ehemaliger Tänzer der Kompanie Tanz Lin.Z an ihre Tanzdirektorin Mei Hong Lin sind so zahlreich, dass wir diesmal mehrere postings absetzen müssten.
Hire and Fire
Mei Hong Lin ist seit der Saison 2013/14 Tanzdirektorin und Chefchoreographin am Landestheater Linz und war davor Direktorin am Staatstheater Darmstadt. Während sie von Darmstadt nach Linz wechselte, zeigte art but fair bereits im Frühjahr 2014 öffentlich wirksam Missstände unter der Direktion von Frau Lin auf, die zum Hungerstreik von László Kocsis vor dem Theater führte. Seither ist László unser art but fair-Botschafter für Tanz. Alleine die Statistik über die Abgänge der Mitglieder in der Tanzkompanie in Linz offenbart die Probleme und die Fortsetzung des Dramas: in 8 Saisonen seit ihrem Amtsantritt verließen insgesamt 40 Mitglieder und 5 Ballettmeister die Kompanie freiwillig oder wurden von Mei Hong Lin nicht verlängert, das sind im Schnitt 5 Tänzer pro Saison. Alleine in den vergangenen zwei Saisonen waren es 14 Tänzerinnen und Tänzer. Zum Vergleich: im selben Zeitraum verließen an den drei Theaterhäusern von Graz, Innsbruck und Salzburg insgesamt 6 Tänzerinnen und Tänzer ihre Kompanien.
Selbst in der für Theatermenschen ohnehin schon so schwierigen Corona-Saison 2020/21 wurden vier Tänzerinnen von Mei Hong Lin nicht verlängert, weitere 5 Mitglieder verließen die Kompanie „freiwillig“.
Diese so häufigen Nichtverlängerungen werden von Mei Hong Lin meistens grundlos ausgesprochen, auch gegenüber jahrelangen und verdienten Mitgliedern. Außerdem ist es laut ehemaligen Mitgliedern normal, dass man jedes Jahr im Unklaren über die Verlängerung seines Vertrags gelassen wird. Manche Mitglieder werden auch nicht verlängert, um sie anschließend doch wiedereinzustellen. All das dient einem System, in dem vor allem die Angst um eine Vertragsverlängerung regiert, um die Mitglieder gefügig zu machen und Kritik an der Arbeitsweise oder Trainingsmethoden im Keim zu ersticken.
Krankenstände/Verletzungen/Inkompetenz
Arbeitsrechtliche Verstöße. In der Tanzkompanie war es auf Verlangen der Tanzdirektorin Mei Hong Lin noch in der letzten Spielzeit 20/21 üblich, dass die Mitglieder ihr Auskunft über den Grund ihrer Krankmeldung erteilen mussten. Ob diese mit einer Einschränkung des Bewegungsapparates zu tun hatte oder nicht, war egal, Mei Hong Lin verlangte immer persönlich den Grund für den jeweiligen Krankenstand zu erfahren. Dass das einen eklatanten arbeitsrechtlichen Verstoß darstellt, störte sie dabei nicht. Ehemalige Mitglieder der Kompanie berichten auch davon, dass Mei Hong Lin sie während ihres Krankenstandes kontaktierte und sich nach dem Fortschritt der Genesung erkundigte und zu verstehen gab, dass eine baldige Rückkehr erwünscht wäre. In mehreren Fällen sorgte diese intensive „Fürsorge“ für eine verfrühte Rückkehr zur Arbeit, welche eines der Kompaniemitglieder später mit chronischen körperlichen Beschwerden bezahlte.
Didaktisches Versagen. In der Saison 20/21 beispielsweise ließ Mei Hong Lin in ihrer Produktion „Liebesbriefe“ die Kompanie so viele Durchläufe in kurzen Abständen absolvieren, dass am Ende 8 Mitglieder wegen Verletzungen ausfielen oder nur unter großen Schmerzen tanzen konnten. Die ehemaligen Mitglieder führen dies auf Mei Hong Lins Unkenntnis in physiologischen Fragen und vor allem auf ihre antiquierte Trainingsmethode zurück, die auf das Regenerationsbedürfnis der Mitglieder keine Rücksicht nimmt.
Ignorierte Verletzungen und Verletzung der Fürsorgepflichten. Es kam mehrfach vor, das Mitglieder sich während Proben im Ballettsaal oder auf der Bühne so ernsthaft verletzten, dass danach Behandlungen im Spital notwendig wurden. Anstatt sofort zu reagieren, verabsäumte Mei Hong Lin es in mehreren Fällen, sofort Arzt und Ambulanz zu verständigen. Einmal ließ sie zuerst das Stück fertig tanzen, während andere Mitglieder forderten, die Bühnenprobe zu stoppen, weil ein Mitglied der Kompanie verletzt auf der Hinterbühne lag. Ein andermal musste ein verletzter Tänzer von zwei Kollegen vom Ballettsaal ins Spital gefahren werden, weil Mei Hong Lin es nicht für notwendig hielt, die Ambulanz zu verständigen. Ein weiteres Mal verletzte sich eine Tänzerin nach einem Schlag ins Gesicht schwer und brach zusammen, sodass Kompaniemitglieder eine Gehirnerschütterung befürchteten. Mei Hong Lin entschied jedoch abzuwarten, obwohl die Tänzerin sehr stark blutete. Schließlich brachten Tänzerkollegen die Verletzte ins Krankenhaus, wo ihre Kopfverletzung mit mehreren Stichen genäht werden musste.
Fachliche Inkompetenz. Ehemalige Mitglieder erheben schwere Vorwürfe was die fachliche Kompetenz von Mei Hong Lin betrifft. Schon beim ersten Vortanzen bezeichnen sie sie als unfähig, sich die für ihren Arbeitsstil notwendigen Tänzerinnen und Tänzer aussuchen zu können, was nach wenigen Monaten zu deren Nichtverlängerung führt. Sie werfen ihr vor, die Kompaniemitglieder nicht richtig trainieren zu können. Sie bemängeln Mei Hong Lins Arbeitsweise, die voll mit chaotischen Anweisungen und mangelhaften Korrekturen ist, was die Verletzungsgefahr für die Mitglieder fördert und ihnen später als Unfähigkeit ausgelegt wird, wenn das Stück nicht funktioniert. Sie kritisieren die schonungslose Ausnutzung der körperlichen Ressourcen der Tänzer bis zur Erschöpfung. Auch die künstlerische Identität der Kompanie wurde laut vielen ehemaligen Mitgliedern nie klar definiert. Eigene choreographische Ideen und Schöpfungen der Mitglieder werden weder von Mei Hong Lin gewürdigt noch in irgendeiner Weise im Programmheft ausgewiesen, obwohl der Großteil der Choreographien regelmäßig von den Mitgliedern der Kompanie selbst erarbeitet wird.
Versagen von Menschlichkeit, Anstand und sozialer Verantwortung
Menschlichkeit und Augenmaß. Ehemalige Mitglieder berichten von Vorfällen, an denen es ihnen verwehrt wurde, ihre Verwandten zu besuchen, obwohl diese bereits sterbenskrank oder hochbetagt waren. In einem Fall verstarb der Vater eines Mitglieds, was laut Kollektivvertrag dem Mitglied eine Dienstfreistellung von drei Tagen erlaubt. Am nächsten Tag wurde das Mitglied jedoch bereits vom damaligen Ballettmeister angerufen und gefragt, warum es nicht zum Training erschienen sei, obwohl die Direktion natürlich von dem Todesfall informiert war.
Regeln. Mei Hong Lin stellte eigene „Regeln“ für die Kompanie auf. Eine davon war, dass die Tänzer verpflichtet wären, Requisiten und Teile des Bühnenbildes vor Probenbeginn mit aufzubauen, was natürlich Aufgabe der Bühnentechniker und Requisiteure ist. Eine andere Regel war, dass die Kompaniemitglieder an ihrem freien Tag einen Urlaubsschein ausfüllen müssten, wenn sie Linz verlassen möchten.
Urheberrechtsverletzung. Ein ehemaliges Mitglied der Kompanie trat mit der Idee zu einem Tanzstück über „Bilder einer Ausstellung“ an die Tanzdirektorin Mei Hong Lin heran, dass er bereits mehrmals selbst in seiner Fotoausstellung thematisiert hatte. Mei Hong Lin zeigte sich sehr angetan und stellte dem Urheber für die kommende Saison eine Zusammenarbeit in Aussicht. Schließlich teilte sie dem ehemaligen Mitglied mit, dass eine Zusammenarbeit doch nicht in Frage kommt, führte selbst das Stück aber auf, ohne den Ideengeber zu erwähnen und ohne dessen Einwilligung bekommen zu haben, seine Idee zu verwerten.
Soziale Verantwortung. Während die Mehrzahl der Mitglieder der Kompanie einen Großteil ihrer Gagen von durchschnittlich 2000 Euro brutto am teuren Linzer Wohnungsmarkt für hohe Mietkosten, Kautionen und Provisionen ausgeben müssen, ist es für Frau Lin mit ihrem vergleichsweise sehr guten Gehalt als Spartenleiterin kein Problem, seit 2013 in einer sehr günstigen Dienstwohnung des Landestheaters zu wohnen, die eigentlich für Geringverdiener und für Gäste des Theaters gedacht sind.
Zum Vergleich: die 2.000,00 Euro brutto Gehalt eines Solotänzers entsprechen im Oberösterreichischen Landesdienst einem Einstiegsgehalt einer Portierin, Sekretärin, DKW-Lenkerin, Schulwartin oder Masseurin (Schema LD 21)