Rede zum Thema Arbeits-Situationen auf dem Bundesnetzwerk-Kongress Flausen

Vielen Dank, dass Ihr mich zum flausen-Kongress eingeladen habt. Ich möchte heute Morgen einen Impuls setzen zum Thema Arbeits-Situationen.

Neben meinem Hauptberuf als Gründer und Geschäftsführer von Theapolis, einer Online-Plattform für Theaterprofis, die u.a. den größten deutschsprachigen Theater-Stellenmarkt beinhaltet, bin ich ehrenamtliches Vorstandsmitglied von art but fair. Art but fair ist ein Verein, der sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Darstellenden Kunst und in der Musik einsetzt.

Am Beginn unseres Weges als Verein haben wir uns gefragt, mit welchen Instrumenten wir die Arbeitssituation von Darstellerinnen und Darstellern verbessern können.

Ihr alle kennt die folgenden Fakten:

Die meisten Theaterleute werden nicht angemessen vergütet.

Die meisten Theaterleute werden im Alter arm sein.

Die meisten Theaterleute haben eine ungewisse berufliche Zukunft.

Die Arbeitssituation von Darstellerinnen ist meist prekär: unzureichende Probenbedingungen, unzureichender Gesundheitsschutz, risikobehaftete Strukturen, etwa gesamtschuldnerische Produktions-GbRs, etc.

Wer mit einem gute Produktionskonzept Fördergelder bekommt und mit Mitstreiterinnen zu proben beginnt, steht schon mit einem halben Bein im Knast. Weil man – rein arbeitsrechtlich gesehen – in einer Theater-Probenphase eigentlich immer irgendein Arbeitsgesetz oder eine Sozialversicherungsregel verletzt, auch wenn man das nicht will. Denn die Rahmenbedingungen der Arbeit in Deutschland sind einfach nicht für unsere Arbeitsweise gemacht.

Ich könnte stundenlang so weiter machen – aber beende hier mein Lamento, liebe Kolleginnen und Kollegen – und komme zurück zu art but fair. Das erste Instrument, das wir zur Verbesserung der Arbeitssituation entwickelten, war die sogenannte „Selbstverpflichtung“.

Wir entwarfen fünf verschiedene Selbstverpflichtungen, die sich jeweils an eine spezielle Akteursgruppe der Darstellenden Kunst richten: Künstlerinnen, Produzentinnen, Kulturpolitikerinnen, Dozentinnen und Agentinnen. Die Selbstverpflichtung beinhaltet sechs „Vorhaben“, zu denen man sich bekennt. Ich lese mal die Selbstverpflichtung für Künstlerinnen vor, damit Ihr einen Eindruck bekommt. Keine Angst, sie ist kurz.

Ich verpflichte mich in meinem beruflichen Leben, die folgenden Prinzipien nach meiner Fähigkeit in die Tat umzusetzen:

1.) Ich werde mich dafür einsetzen, dass in den Arbeitsverhältnissen alle gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Ich achte dabei insbesondere die Menschenrechte, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie das geltende Arbeits- und Tarifrecht.

2.) Ich werde nur in Arbeitsverhältnissen mit einer angemessenen Gage arbeiten, es sei denn es liegen einzigartige künstlerische, freundschaftliche oder wohltätige Gründe vor. Ich werde ohne vorherigen Abschluss eines schriftlichen Vertrages nicht an Proben oder Aufführungen teilnehmen.

3.) Ich werde aktiv daran mitarbeiten, die Arbeitsbedingungen in der Darstellenden Kunst und der Musik zu verbessern, indem ich mich für eine Solidarisierung aller Kunstschaffenden einsetze.

4.) Ich werde die Auseinandersetzung über die Werte und Haltungen, die das gemeinsame Arbeiten ausmachen, befördern und die Umsetzung dieser Werte-Kultur im Alltag aktiv gestalten.

5.) Ich werde mich in meinem Arbeitsumfeld für einen respektvollen Umgang aller Mitarbeitender einsetzen und ein Klima gegenseitiger Wertschätzung und Achtung fördern. Dies schließt den Schutz von Minderheiten und die Wahrung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein. Insbesondere werde ich entschlossen gegen sexuelle Übergriffe und gegen jede Form von Ausbeutung, Mobbing und Willkür vorgehen. Fürsorglichkeit, soziale Verantwortung, Transparenz und Loyalität sollen wesentliche Merkmale des angestrebten Miteinanders sein.

6.) Ich werde mich aktiv gegen unlautere Vorteilsnahme und Vorteilsgabe bei der Stellen- und Auftragsvergabe einsetzen.

Das sind eigentlich erschreckend selbstverständliche Dinge, die dort als „Ziele“ verhandelt werden. Leider sind sie unserer Erfahrung nach in der künstlerischen Arbeit nicht selbstverständlich, oftmals mit dem Hinweis auf die „Kunstfreiheit“ – die unserer Meinung nach nichts, aber auch gar nichts damit zu tun hat.

Alle Sätze beginnen mit Formulierungen wie „Ich werde mich dafür einsetzen, dass“ oder „Ich werde aktiv daran mitarbeiten, dass“ – die Selbstverpflichtung ist somit kein „Treueschwur“. Sie ist ein Bekenntnis zu einer Haltung und zu einem eigenen Entwicklungsprozess. Wir haben als Vorbild für unsere Selbstverpflichtung den „Global Compact“ der Vereinten Nationen gewählt, die weltweit größte Initiative für nachhaltige Unternehmensführung. Über 30.000 Unternehmen nehmen weltweit am „Global Compact“ teil.

Wichtig ist, dass man – sowohl beim „Global Compact“ wie auch bei unserer Selbstverpflichtung – nicht einmalig ein Papier unterzeichnet, und dann ist alles getan. Stattdessen beginnt man mit der Unterzeichnung einen dauerhaften Entwicklungsprozess, der in jährlichen Berichten mündet. Das heißt: die Unterzeichnerinnen verpflichten sich, jährlich einmal öffentlich zu berichten, wie sich ihre Auseinandersetzung mit den genannten Zielen entwickelt hat – und was sie in Zukunft für Schritte einleiten wollen, um den Zielen noch näher zu kommen.

Wir hofften, dass diese öffentlichen Berichte zu einer Art Bibliothek der Auseinandersetzung mit den Zielen werden würde. Damit Menschen, die sich für das Thema interessieren, von den guten oder schlechten Erfahrungen der Berichtenden lernen könnten – und es so leichter hätten, bessere Arbeitsbedingungen zu erzielen.

Leider haben bisher nur 44 Menschen die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Auch die jährlichen Entwicklungsberichte treffen nur schleppend ein. Das hat uns verwundert und ernüchtert – zumal unsere Facebook-Seite über 18.500 „Gefällt-mir“-Angaben hat. Nur 0,24% unserer Facebook-“Fans“ sind also bereit, den Schritt von ihrer (öffentlichen) Kritik über die Verhältnisse zur (öffentlichen) aktiven Änderung der Situation zu wagen. Wir haben uns gefragt, warum das so ist – und konnten 2015 mithilfe der Böckler-Stiftung und der Kulturpolitischen Gesellschaft eine Studie durchführen, die die Wirkung unserer Selbstverpflichtung überprüft.

Diese „art-but-fair-Studie“, die im Mai 2016 veröffentlicht wurde, ist eine explorative Studie, bestehend aus 22 Experteninterviews und einer Online-Umfrage mit 2.635 Teilnehmenden. Sie gliedert sich grob gesagt in drei Teile:

  • die Missstände in den Arbeitsbedingungen

  • die Akteursgruppen und ihr jeweiliger Einfluss auf die Arbeitsbedingungen

  • Maßnahmen zur Milderung der Missstände

Die Studie gibt uns in der Analyse der Missstände recht. Die von uns benannten Themenfelder sind die Richtigen. Sehr interessant ist auch, wie die Befragten die Misstände priorisieren – und welchen Akteursgruppen sie den größten Einfluss für eine Milderung der Missstände zuweisen. Darauf werde ich hier nicht im Einzelnen eingehen, denn ich würde mich freuen, wenn möglichst viele von Euch die Studie im Nachgang dieser Konferenz lesen. Sie ist auf unserer Website www.artbutfair.org verlinkt.

Im letzten Teil der Studie wird dann die Wirksamkeit der Selbstverpflichtung zur Milderung der Missstände evaluiert. Das Ergebnis erklärt die niedrige Anzahl der Unterzeichnerinnen der Selbstverpflichtung, ich zitiere:

Die Selbstverpflichtung kann zwar zur Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen beitragen, besitzt aber ansonsten wenig Potenzial, die Akteursgruppen in der Musik und darstellenden Kunst dazu zu motivieren, ihre Möglichkeiten zur Milderung der Missstände (…) wahrzunehmen.“

Auf Grundlage der Befragungen nennen die Autorinnen der Studie allerdings alternative Instrumente, die sie für erfolgversprechender halten:

  1. Die kollektive Interessenvertretung der Künstler

  2. ein Gütesiegel für Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter

  3. konditionierte Kulturförderung für die Politik

  4. Kampagnen für Konsumenten und Medien

Wir art-but-fair-Vorstände durften die Studie in allen Entwicklungsphasen begleiten und waren daher nicht überrascht vom Ergebnis. Für uns war es hilfreich und wichtig, mithilfe der Umfrage die Einschätzungen von über 2.500 Kolleginnen als Rückmeldung zu bekommen – und noch eine wissenschaftliche Auswertung dazu.

Im Anschluß an die Studie trafen wir uns zu einer Klausurtagung und kamen überein, die Selbstverpflichtung zwar weiterzuführen, um das Bewußtsein der Akteure für ihre Eigenverantwortung in diesem Bereich zu stärken.

Aber wir beschlossen, uns auf zwei neue Instrumente zu konzentrieren, nämlich die Einführung eines Gütesiegels für Kulturinstitutionen und – damit zusammenhängend – die konditionierte Kulturförderung, um die Arbeitssituation der Darstellenden Künstlerinnen wirkungsvoller zu verbessern.

Mit der Selbstverpflichtung haben wir uns an die Akteure der Darstellenden Kunst gewandt. Bezüglich des Gütesiegels und der konditionierten Kulturförderung wenden wir uns nun direkt an die Träger bzw. die Geldverteiler für die Kultur – also an die Kulturpolitik. Ich sage ausdrücklich „Geldverteiler“, denn die „Geldgeberinnen“ sind die Steuerzahlerinnen.

Unsere Argumentation ist folgende:

Wenn Ihr ca. 80% der Geldmittel in einen Markt einbringt, habt Ihr als Monopolisten eine Verantwortung für die Verwendung der Gelder. Diese Verantwortung kann sich nicht nur auf die Qualität der künstlerischen Ergebnisse reduzieren. Sie betrifft auch die Bedingungen, unter denen die künstlerischen Ergebnisse erzeugt wurden. Sie ist vergleichbar mit der Fürsorgepflicht einer Arbeitgeberin für ihre Mitarbeiterinnen“.

Diese Argumentation ist weder neu noch besonders. Politik, Medien und Bürgerinnen fordern ähnliche Verantwortungsübernahmen z.B. von Firmen, die einen Teil ihrer Produktion in ärmere Länder verlagern, um Kosten zu sparen.

Somit sehen wir es als eine wichtige Aufgabe an, ein Bewußtsein dafür zu schaffen, dass in vielen Kommunen öffentliche Gelder für die Kultur ebenfalls ohne jede Überprüfung der Arbeitsbedingungen vergeben werden. Das kann nicht im Interesse einer Politikerin sein, die sich ansonsten politisch für Geschlechtergerechtigkeit bei der Vergütung und für Mindestlohn einsetzt. An diesem Punkt können wir anknüpfen und gemeinsam Wege entwickeln, die faire Arbeitsbedingungen und Vergütungen in der Kultur ermöglichen.

Die Tarifpartner an den Stadt-, Staats- und Landestheatern, der Deutsche Bühnenverein und die GDBA, die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, sind hierbei leider keine große Hilfe. Sie haben im Standardvertrag, dem NV-Bühne, bisher lediglich eine Mindestgage vereinbart, die ziemlich genau auf Höhe des Mindestlohns liegt. Der NV Bühne enthält noch nicht einmal eine Regelung der Wochenarbeitszeit – damit gilt in den Theatern für künstlerische Mitarbeitende das Bundesarbeitszeitgesetz: 48 Stunden pro Woche. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist somit auch der Grund für die zweimalige Erhöhung der Mindestgage in den letzten Jahren. Beide Male wäre sonst die Mindestgage des Tarifvertrags unter den Mindestlohn-Stundensatz gerutscht – und damit illegal gewesen.

Im Stadttheaterbereich hat sich deshalb vor knapp zwei Jahren eine neue Initiative gegründet: das Ensemble-Netzwerk. Inzwischen als Verein konstituiert, versucht das Ensemble-Netzwerk die fest angestellten Schauspiel-Solistinnen der verschiedenen Stadttheater zu vernetzen und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation an den Stadttheatern zu erreichen.

Unter anderem initiierte es gemeinsam mit der Dramaturgischen Gesellschaft die Aktion „40.000 Theaterschaffende treffen ihren Politiker“. Theaterleute wurden im Herbst 2016 aufgefordert, Termine mit ihren Abgeordneten zu vereinbaren, um mit ihnen über ihre Arbeitssituation zu sprechen. Die Aktion war sehr erfolgreich. Sie führte nicht nur dazu, dass Politikerinnen zum ersten Mal über die prekären Arbeitsbedingungen an „ihren“ Theatern informiert wurden – und sich zum Teil öffentlich darüber empörten. Sie führte auch dazu, dass Theaterleute bemerkten, dass ihre Stimme gehört wird – und dass es nicht nur „die da oben“ gibt. Allerdings können und wollen sich die Politikerinnen nicht in die Tarifautonomie der Tarifpartner Bühnenverein und GDBA einmischen. Die Künstler-Gewerkschaft muss schon von sich aus die Erhöhungen fordern. Und da liegt momentan der Hase im Pfeffer. Daher führt das Ensemble-Netzwerk intensive Gespräche mit der Intendantengruppe des Bühnenvereins und der GDBA.

Viel weiter ist da bereits die Freie Szene. Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste (BFDK) hat im Oktober 2015 eine Honoraruntergrenze definiert, die bei 2.150 Euro liegt. Diese Honoraruntergrenze ist zwar nur eine Empfehlung an die Geldverteilerinnen. Sie markiert aber dennoch einen Quantensprung, zumal im BFDK nicht nur Darstellende Künstlerinnen vertreten sind, sondern eben auch die Produzentinnen und die Theaterleiterinnen, die letztendlich diese Gagen bezahlen müssen.

Damit hat die Freie Szene etwas geschafft, was der Deutsche Bühnenverein mit der GDBA noch nicht erreicht haben. Nämlich gegenüber der Kulturpolitik zu sagen: „Wir sind eine Theaterfamilie“, und: „Wir nehmen in Kauf, dass es erstmal zu einer Reduzierung der geförderten Produktionszahlen kommt, um unseren Akteuren bessere Arbeitsbedingungen bieten zu können“.

Und die Politik scheint dieses starke Zeichen ernst zu nehmen. In Berlin und in Hamburg gibt es eine – wenn auch aus Sicht der Landesverbände nicht ausreichende – Anhebung der Mittel. In anderen Regionen wird die Auswirkung einer Einbeziehung der Honoraruntergrenze auf die Projektmittelvergabe von der Politik und der Administration geprüft.

An diesem Beispiel kann man sehen, dass Verzagtheit gegenüber der Politik ein schlechter Ratgeber ist – wer hingegen selbstbewußt seine Haltungen und Werte verkörpert und sich Verbündete sucht, hat durchaus Chancen, berechtigte Interessen durchzusetzen.

Zurück zum Gütesiegel und zur konditionierten Kulturförderung. Wir möchten in eine breite Diskussion darüber einsteigen, wie die Kriterien für eine Zertifizierung von Kulturinstitutionen zu Arbeits- und Vergütungsbedingungen lauten müssten. Diese Diskussion sollte gemeinsam mit allen Akteuren der Darstellenden Kunst, mit der Wissenschaft und der Politik geführt werden.

Basierend auf diesen Kriterien sollten Standards entwickelt werden. Hält ein Kulturbetrieb diese Standards ein, erhält er das Gütesiegel, und die volle Förderung ist garantiert. Kann dem Betrieb das Gütesiegel nicht erteilt werden, wird auch die Förderung gekürzt.

Selbstverständlich müssten dafür die Fördermittel erhöht werden, denn niemand bezahlt Künstlerinnen „aus Spaß“ schlecht. Die andere Möglichkeit ist, den künstlerischen Output zu reduzieren. Dann wird man merken, ob dadurch ein „Vakuum“ entsteht, das später doch zu einer Mittelerhöhung führt, oder ob man tatsächlich mit einer reduzierten Anzahl an Kunstereignissen auskommen will.

Wie wäre nun der Weg zu einer praktischen Umsetzung eines Gütesiegels?

Zunächst muss geklärt werden, wie man die Standards definiert. Hierzu sind wir von art but fair mit Prof. Thomas Schmidt, dem Leiter des Studiengangs Theater- und Orchestermanagement an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und Autor des Buchs „Theater, Krise und Reform“ im Dialog. Wir streben an, noch in diesem Jahr dazu eine Studie durchzuführen. In einem nächsten Schritt müsste geklärt werden, wie man die Einhaltung der gesetzten Standards kontrollieren kann – und wer das tun sollte.

Bis zu einer Umsetzung von Gütesiegel und konditionierter Kulturförderung wird noch viel Wasser den Rhein hinunterfließen – wenn sie denn überhaupt kommen. Was kann man also in der Zwischenzeit jetzt schon tun?

Wir sollten die Finanz-Bedarfe herausfinden, die wir benötigen, um auskömmliche Arbeits-Standards bereitstellen zu können. Dazu reicht eine Honoraruntergrenze allein nicht aus. Wir schlagen folgende Vorgehensweise vor:

Den Diskurs mit den Kolleginnen suchen.

Forderungen formulieren.

Sich auf Kernforderungen einigen.

Finanzbedarfe für die Kernforderungen ermitteln.

Sich auf Finanzbedarfe einigen.

Die Bedarfe von externen Sachverständigen überprüfen lassen.

Politische und Mediale Verbündete suchen.

Kernforderungen durchsetzen.

Nächster Schritt.

Beppo Straßenkehrer.

Wenn wir den Mut haben, Bedarfe festzulegen, und zwar nicht nur in Thesen, sondern in konkreten Zahlen. Wenn wir uns in der Sache einig sind, wenn wir unsere Forderungen von extenen Sachverständigen überprüfen lassen (und diese unsere Bedarfe bestätigen) – dann haben wir große Chancen, mit unseren Forderungen Erfolg zu haben.

Der Dachverband Freie Darstellende Kunst Hamburg hat 2011 mit der Potentialanalyse der Freien Hamburger Theaterszene Pionierarbeit geleistet. Auch die Potentialanalyse wurde von externen Sachverständigen durchgeführt. Das macht die Forderungen und Analysen un-anfechtbar.

Wir von art but fair haben versucht, diese Arbeit mit unserer Studie auf ähnliche Art weiterzuführen.

Der BFDK hat mit der Mindesthonorarempfehlung ein deutliches Zeichen gesetzt. Wir sollten diesen Weg konsequent weitergehen. Und gleichzeitig schon in den Ausbildungen ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Arbeitsethik und Solidarität schaffen, das im Ergebnis für alle Theaterleute zu einer Verbesserung der Arbeitssituationen und damit zu einer Verbesserung der individuellen Lebensqualität jeder einzelnen Theaterakteurin führt.

Zum Schluß noch eine Einladung: wir von art but fair freuen uns über aktive und passive Mitstreiterinnen, die unsere Diskurse bereichern und unsere Ziele realisieren möchten. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich im Laufe des Tages gern an mich wenden.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Sören Fenner, am 15.2.2017 beim Flausen-Bundeskongress im Freien Werkstatt Theater, Köln

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