Tarifeinigung bei Gastverträgen: Mangelhaft

Stellungnahme von art but fair Deutschland zur Tarifeinigung bei Gastverträgen

Erstmals haben sich GDBA und VdO mit dem Deutschen Bühnenverein auf Mindestgagen bei Gastverträgen geeinigt. Wir zitieren aus der Presseerklärung: „Im Einzelnen beinhalten die getroffenen Vergütungsregelungen eine Mindestgage von 200 Euro pro Vorstellung – für die Übernahme kleiner Rollen oder Partien ist eine Abweichung von bis zu 25 Prozent möglich. Darüber hinaus wurde eine Probengage von mindestens 90 Euro für volle Probentage vereinbart, für halbe Probentage fallen 60 Euro an. Die Mindestgage für Doppelvorstellungen beträgt 150 Prozent der Mindestgage für eine Einzelvorstellung.“

Eine Mindestgage bei Gastverträgen war immer auch eine Hauptforderung von art but fair. Seit Jahren wurde seitens der Tarifpartner verhandelt. Grundsätzlich freuen wir uns über eine Einigung, können aber in den allgemeinen Jubel nicht mit einstimmen.

Um es klar zu formulieren: Wir halten die Mindestgagenhöhe pro Vorstellung für viel zu gering. Schon 2015 rechnete der Vorsitzende von art but fair Deutschland, Johannes Maria Schatz, dem Präsidenten der GDBA, Jörg Löwer vor, dass die Mindestgage bei 400 EUR liegen müsste, denn welches Repertoire-Haus etwa spielt sein Musical oder Schauspielstück mehr als 8 mal im Monat und welcher Darsteller könnte neben einer laufenden Produktion parallel noch an anderen Orten tätig sein? 8 Aufführungen im Monat ergeben bei dem jetzigen Abschluss einen Bruttolohn von 1.600 EUR.

Weder wurden bei der Mindestgage Unterschiede von En-Suite-Häusern im Vergleich zu den Repertoire-Häusern berücksichtigt, noch die Größe der Häuser. Eine Einteilung hätte relativ einfach entsprechend der Orchester-Kategorisierung vorgenommen werden können. Auf diese Weise hätte man dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, dem Theaterleiter ganz grundsätzlich unterworfen sind, adäquat begegnen können. So gerät jedes Haus, das schon jetzt mehr bezahlt als die verhandelte Mindestgage, gegenüber seinem öffentlichen Träger in Erklärungsnot.

Richtig bitter wird es bei den verhandelten Probentagesgagen in Höhe von 90 EUR: Wir kommen hier bei üblichen 8 Stunden Proben auf einen lächerlichen Bruttostundenlohn von 11,25 EUR. Das sind nach unserer Rechnung weniger als 7 EUR netto! Textlernen, andere notwendige Vorbereitungen, Fahrtkosten und Aufwendungen für die Unterkunft wurden überhaupt nicht berücksichtigt.

Der größte Schwachpunkt aus unserer Sicht ist aber die mögliche Abweichung von bis zu 25 Prozent für die Übernahme kleiner Rollen oder Partien. Was sind denn „kleine Rollen“? Wer definiert das künftig? Muss das in jedem Einzelfall geprüft und ggf. eingeklagt werden? Handelt es sich bei der kleinen Rolle bspw. um die vielen Musical-Ensembles, die kaum noch ein Haus fest angestellt hat? Wäre dem so, würde ein Musicaldarsteller im Ensemble künftig nur noch 150 EUR brutto verdienen. Das sind – wenn wir ehrlich sind – Gagen, die schon jetzt selbst an kleinen Häusern bezahlt werden. Wo ist also der Mehrwert?

Nein, diese Jahre andauernden Tarifverhandlungen und die aktuelle Einigung sind weder ein wirklicher Durchbruch, noch ist es ein großer Wurf! Wieder einmal haben sich die Gewerkschaften GDBA und VdO als viel zu handzahm und zaghaft erwiesen. Schade, wir hätten ihnen und den vielen betroffenen KünstlerInnen mehr gewünscht!

Die Gewerkschaften und der Deutsche Bühnenverein müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie mit derartigen Abschlüssen die deutsche Stadttheaterlandschaft für Künstler attraktiv halten wollen. In der Freien Szene werden teilweise schon höhere Gagen gezahlt – bei mehr künstlerischem Mitspracherecht, höherer beruflicher Flexibilität und flacheren Hierarchien.

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